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Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, das Handeln und die Auflösungen von Gesellschaften und begleitet diese damit zumeist über ihre gesamte Existenzdauer hinweg.
Eine Gesellschaft, also ein Zusammenschluss von Personen zur Erfüllung eines gemeinsam Zwecks, beginnt mit der Wahl der vorteilhaftesten Gesellschaftsform.
Jede Form verfügt über unterschiedlich ausgeprägte Vor- und Nachteile, die es vor der Gründung zu prüfen gilt.
Neue Herausforderungen, wahrgenommene Chancen und eine sich wandelnde Unternehmenssituation können sich nachhaltig auf die Struktur einer Gesellschaft auswirken. Der Zu- und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen, eine einhergehende Umstrukturierung oder vielleicht auch die Auflösung der Gesellschaft als solche – die Zahl und Komplexität der Beratungsanlässe sind groß.
Unser Team unterstützt Sie beratend in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, wie beispielsweise der
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